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A1-Deutsch für das Ehegattenvisum

Wenn Ihr Ehegatte in Deutschland lebt und Sie zu ihm ziehen möchten, verlangt das Gesetz in der Regel vor der Einreise Grundkenntnisse in Deutsch, Niveau A1. Hier steht, wer das nachweisen muss, wer nicht und was die Auslandsvertretung in Pakistan verlangt.

Geprüft: Oktober 2026

Die Regel

Ein Ehegatte, der zu seinem Partner nach Deutschland ziehen will, muss sich vor der Einreise zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Beide Ehegatten müssen außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.

§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–2 AufenthG

Das Gesetz nennt dies „einfache deutsche Sprachkenntnisse“ und definiert sie als Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

§ 2 Abs. 9 AufenthG

Wer kein A1 braucht

Die A1-Voraussetzung ist unbeachtlich, wenn eine dieser sieben Situationen vorliegt:

§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 1–7 AufenthG
  • Ihr Ehegatte in Deutschland hat einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§ 23 Abs. 4, § 25 Abs. 1 oder 2, § 26 Abs. 3 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4), und die Ehe bestand schon, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat.
  • Sie können einfache Deutschkenntnisse wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht nachweisen.
  • Bei Ihnen besteht nach der Verordnung zu § 43 Abs. 4 erkennbar geringer Integrationsbedarf (§ 4 Abs. 2 IntV: in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation bzw. eine Tätigkeit, die eine solche erfordert, und die begründete Annahme, dass Sie sich ohne staatliche Hilfe integrieren), oder Sie hätten keinen Anspruch auf einen Integrationskurs nach § 44.
  • Die Staatsangehörigkeit Ihres Ehegatten erlaubt die visumfreie Einreise für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist. Es geht um die Staatsangehörigkeit des Ehegatten in Deutschland; sie greift nicht, wenn dieser pakistanischer Staatsangehöriger ist.
  • Ihr Ehegatte besitzt eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18c Abs. 3, 18d, 18f, 19c (Abs. 1 nur für bestimmte Gruppen wie Führungskräfte, Spezialisten, Wissenschaftler und Lehrer; Abs. 2; Abs. 4 S. 1) oder § 21.§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG
  • Besondere Umstände machen es unmöglich oder unzumutbar, vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse zu erwerben.
  • Ihr Ehegatte besaß einen der Titel aus dem fünften Punkt (Blaue Karte, §§ 18a, 18b, 18d, 19c usw.) unmittelbar, bevor er eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhielt.

Für viele Leserinnen und Leser ist der fünfte Fall wichtig: Ehegatten von Fachkräften (§§ 18a, 18b) und von Inhabern einer Blauen Karte brauchen kein A1. Inhaber einer Chancenkarte (§ 20a) sind in der Liste nicht genannt, die Ausnahme erfasst den Ehegatten eines Chancenkarten-Inhabers also nicht.

§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG

Die Webseite der Botschaft nennt weniger Ausnahmen als das Gesetz. Maßgeblich ist das Gesetz.

Deutsche Botschaft Islamabad — Familiennachzug

Welches Zertifikat Sie ablegen

Die Auslandsvertretung in Pakistan verlangt einen Sprachnachweis nach den Vorgaben der ALTE (Association of Language Testers in Europe). In Pakistan abgelegt wird die Prüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts, auch Goethe-Zertifikat A1 genannt. Die englische Seite der Vertretung nennt zusätzlich ÖSD und telc als anerkannte Aussteller. Prüfen Sie die aktuelle Liste auf der Seite der Vertretung, bevor Sie buchen.

Deutsche Botschaft Islamabad — FamiliennachzugGerman Embassy Islamabad — family reunion visa

Das Zertifikat darf am Tag der Visumbeantragung nicht älter als ein Jahr sein. Legen Sie die Prüfung also nicht zu früh ab.

Deutsche Botschaft Islamabad — Familiennachzug

Prüfungsorte, Termine und Gebühren nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern. Aktuelle Angaben stehen auf den Pakistan-Seiten des Goethe-Instituts.

goethe.de/pakistan

Antrag aus Pakistan

Seit dem 15. Januar 2026 werden Visaanträge zum Familiennachzug bei der Deutschen Botschaft Islamabad nur noch über das Konsularservice-Portal angenommen; die frühere Warteliste wurde eingestellt. Aktuelle Bearbeitungszeiten entnehmen Sie der Seite der Vertretung, nicht einer Schätzung Dritter.

digital.diplo.deGerman Embassy Islamabad — family reunion visa

Was die A1-Prüfung enthält

Die A1-Prüfung testet vier Fertigkeiten: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen, jeweils auf dem Niveau einfachen Alltagsdeutschs. Genaues Format und Übungssätze finden Sie beim Goethe-Institut.

goethe.de/pakistan

Dies ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Gesetze und Praxis ändern sich. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder der zuständigen Ausländerbehörde.