Die Regel
Ein Ehegatte, der zu seinem Partner nach Deutschland ziehen will, muss sich vor der Einreise zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Beide Ehegatten müssen außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.
§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–2 AufenthGDas Gesetz nennt dies „einfache deutsche Sprachkenntnisse“ und definiert sie als Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
§ 2 Abs. 9 AufenthG