integrAIt · Ratgeber
Deutsch-Ratgeber für Ihr Visum
Welches Deutschniveau brauchen Visum, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung? Drei kurze Ratgeber, jede Aussage mit der Rechtsgrundlage belegt.
Geprüft: Oktober 2026
A1-Deutsch für das Ehegattenvisum
Wenn Ihr Ehegatte in Deutschland lebt und Sie zu ihm ziehen möchten, verlangt das Gesetz in der Regel vor der Einreise Grundkenntnisse in Deutsch, Niveau A1. Hier steht, wer das nachweisen muss, wer nicht und was die Auslandsvertretung in Pakistan verlangt.
Ratgeber lesenB1-Deutsch für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
Die meisten Wege zur Niederlassungserlaubnis oder zur deutschen Staatsangehörigkeit verlangen „ausreichende Deutschkenntnisse“, die das Gesetz als B1 definiert. Hier sehen Sie, wo B1 gilt, wie lange jeder Weg dauert und wie Sie das Niveau nachweisen.
Ratgeber lesenDeutsch für die Ausbildung: Welches Niveau brauchen Sie?
Beim Visum mit Ausbildungsvertrag verlangt das Gesetz B1 nur in einer bestimmten Situation. Beim Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche ist B1 immer Pflicht. Hier der Unterschied.
Ratgeber lesen
Was jedes Deutschniveau ermöglicht
Die Niveaus folgen dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (A1 bis B2). Das Gesetz definiert sie selbst in § 2 AufenthG.
| Niveau | Was es ermöglicht |
|---|---|
| A1 |
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| A2 |
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| B1 |
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| B2 |
|
Dies ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Gesetze und Praxis ändern sich. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder der zuständigen Ausländerbehörde.